Der Arbeitsschutz eines Unternehmens wird durch die arbeitssicherheitstechnische Betreuung sichergestellt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen diese durch, diese unterstützen den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes.
Sie können im Unternehmen angestellte Fachkräfte, freiberufliche Fachkräfte oder überbetriebliche Dienste sein.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss die sicherheitstechnische Fachkunde und in der Regel eine technische Ausbildung haben und ist in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden.
Die arbeitssicherheitstechnische Betreuung sorgt zusammen mit der arbeitsmedizinischen Betreuung für einen reibungslosen Ablauf des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Beides ist für jedes Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.
Wir können Ihnen im Rahmen der arbeitssicherheitstechnischen Betreuung folgendes anbieten:
Zusätzlich bieten wir Ihnen im Bereich Arbeitsschutz: